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   OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08   

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https://dejure.org/2009,5671
OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08 (https://dejure.org/2009,5671)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.2009 - 13 U 46/08 (https://dejure.org/2009,5671)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. April 2009 - 13 U 46/08 (https://dejure.org/2009,5671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 764
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.05.2006 - 5 AZR 342/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Verfahren, in dem der Prozessbevollmächtigte durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht hatte, erst 10 Tage nach der Zustellung das Urteil zur Kenntnis genommen zu haben, angenommen, dass die positive Kenntnis und nicht das Kennenmüssen für den Fristbeginn maßgeblich ist (BAG Beschluss vom 31.5.2006 zu 5 AZR 342/06).
  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08
    Diese Auslegung des § 321a ZPO steht auch nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.4.2007 (Kammerbeschluss zu 1 BvR 66/07).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08
    Die Zustellung nach § 166 ZPO soll nämlich dem Adressaten Gelegenheit zur Kenntnisnahme von einem Dokument verschaffen (BVerfGE 67, 208, 211).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98

    Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08
    Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 11.5.2006 zu IX ZR 171/03) geht unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung (BGH Beschluss vom 13.12.1999 zu II ZR 225/98) in einem Fall, in dem, dem Rügeführer erst "beim Fertigen der Verfassungsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch den Bundesgerichtshof bewusst geworden sei", davon aus, die Frist werde mit Zustellung der Entscheidung in Lauf gesetzt, da ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit bestehe, etwaige Gehörsverletzungen in der zugestellten Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen.
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 171/03

    Beginn der Frist für die Anbringung einer Gehörsrüge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2009 - 13 U 46/08
    Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 11.5.2006 zu IX ZR 171/03) geht unter Hinweis auf eine frühere Entscheidung (BGH Beschluss vom 13.12.1999 zu II ZR 225/98) in einem Fall, in dem, dem Rügeführer erst "beim Fertigen der Verfassungsbeschwerde die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch den Bundesgerichtshof bewusst geworden sei", davon aus, die Frist werde mit Zustellung der Entscheidung in Lauf gesetzt, da ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit bestehe, etwaige Gehörsverletzungen in der zugestellten Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen.
  • BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09

    Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des

    Bei schriftlich begründeten Entscheidungen fällt im Regelfall der Zeitpunkt der Kenntniserlangung mit dem der Zustellung der Entscheidung zusammen (BVerfG, NJW-RR 2010, 1215 Rn. 3 ff.; OLG Oldenburg, MDR 2009, 764).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 299/10

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Erfolglosigkeit eines fachgerichtlichen

    Dementsprechend wird in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und fachrechtlichen Literatur auch für die Frist des § 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO angenommen, dass ein bewusstes Sich-Verschließen vor der erforderlichen Kenntnis einen Ausnahmetatbestand darstellt, der den Beginn der Frist für die Einlegung der Anhörungsrüge markiert (OLG Oldenburg, MDR 2009, S. 764; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 321a Rn. 14; Musielak, in: MünchKomm ZPO, 3. Aufl., § 321a Rn. 10; Rensen, MDR 2007, S. 695 ; vgl. zu § 78a ArbGG Treber, in: Düwell/Lipke, ArbGG, 2. Aufl., § 78a Rn. 39; Schwab, in: Schwab/Weth, ArbGG, 2. Aufl., § 78a Rn. 18; zu § 152a VwGO Guckelberger, NVwZ 2005, S. 11 ).
  • BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der

    Es kann deshalb offen bleiben, ob der in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Meinung zu folgen ist, dass sich bei bewusstem Nichtlesen der Entscheidungsgründe der Prozessbevollmächtigte so behandeln lassen muss, als hätte er tatsächlich Kenntnis erlangt (vgl OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.4.2009 - 13 U 46/08 - mwN) .
  • BFH, 20.04.2011 - I S 2/11

    Anhörungsrüge: Fristbeginn bei Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Es kann infolgedessen dahinstehen, ob eine derartige späte Kenntniserlangung durch Rechtsanwalt Y genügen könnte, um den Beginn des Fristlaufs für die Anhörungsrüge hinauszuschieben (vgl. aber auch zu entsprechenden Einschränkungen z.B. Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 27. April 2009  13 U 46/08, Monatsschrift für Deutsches Recht 2009, 764, m.w.N.).
  • BGH, 13.08.2018 - VI ZR 499/16

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

    Bei schriftlich begründeten Entscheidungen fällt im Regelfall der Zeitpunkt der Kenntniserlangung mit dem der Zustellung der Entscheidung zusammen (BVerfG, NJW-RR 2010, 1215 Rn. 3 ff.; OLG Oldenburg, MDR 2009, 764).
  • OLG Jena, 17.08.2011 - 4 U 144/11

    Gehörsverletzung: Beginn der Einlegungsfrist für die Anhörungsrüge; Pflicht zur

    Tatsächliche Kenntnis ist nicht erforderlich (OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.04.2009, Az.: 13 U 46/08, Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 321a, Rn 14).
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